... wenn Sie sich jetzt fragen, wer nun haftet im Falle eines Angriffes von Außen, habe ich hier folgende rechtliche Situation für Sie:
| Zitat: |
| Rechtliche Grauzone, grundsätzlich haftet der Betreiber eines WLAN's. Insofern beweißbar ist das der Besitzer des WLAN's nicht für die Tat verantwortlich ist, kann es zu einer Anzeige gegen Unbekannt kommen. |
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Somit ist hier ebenfalls Vorsicht geboten. Fragen Sie besser einen Fachmann, ob Ihr WLAN auch wirklich gut geschützt ist, bevor die Polizei eines Tages auch bei Ihnen klingelt.
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